Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 2,3, Technische Universität Dresden (Institut für Kommunikationswissenschaften), Veranstaltung: Internet und neue Medien, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange Zeit galt das Internet fälschlicherweise bei vielen Nutzern als ein rechtsfreier Raum. Ebenso vielschichtig wie seine Nutzungsmöglichkeiten sind auch die rechtlichen Probleme, die dadurch entstehen. Oftmals lassen sich Lösungsansätze aus dem Privatrecht, dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht der Offline-Welt wiederfinden. Mit steigender Popularität des Mediums, seiner Einbindung in den Alltag und aufgrund des interaktiven und grenzüberschreitenden Charakters wurden spezifische Regelungen durch den Gesetzgeber notwendig. Online-Recht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Eine genaue Einordnung in eines der drei deutschen Rechtsgebiete kann man ebenso nicht vornehmen.
„Gemeint ist vielmehr die Betrachtung eines bestimmten Lebenssachverhaltes – der elektronischen Kommunikation in digitalen Netzen – aus verschiedenen juristischen Blickwinkeln.“(STRÖMER, 2002, S. 2)
Im Hinblick auf das Grundgesetz, welches eine Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern vorsieht, entstand Ende der 1990er eine Normentrias, bestehend aus Telekommunikationsgesetz (TKG), Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Als bedeutsam erweist sich die Möglichkeit der weltumspannenden Kommunikation im Cyberspace. Deshalb ist eine Betrachtung des europäischen und internationalen Rechts unablässlich. Im Folgenden werden die deutschen Normen, relevante Richtlinien der Europäischen Union sowie Organisationen und Verträge auf internationaler Ebene von Frau Schulze vorgestellt.
Um einen kleinen Einblick in rechtlichen Irrwege des Internets zu geben, wird Frau Schütz im Kapitel vier neben den Aspekten des Urheberrechts auch auf das Strafrecht hinsichtlich des Internets eingehen. Anschließend wird sie Bezug auf einige rechtslegitime Regeln zur Erstellung einer Homepage nehmen. Im darauffolgenden Fazit wird ein gemeinsamer Ausblick hinsichtlich der Weiterentwicklung des Internetrechts gegeben.
„Gemeint ist vielmehr die Betrachtung eines bestimmten Lebenssachverhaltes – der elektronischen Kommunikation in digitalen Netzen – aus verschiedenen juristischen Blickwinkeln.“(STRÖMER, 2002, S. 2)
Im Hinblick auf das Grundgesetz, welches eine Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern vorsieht, entstand Ende der 1990er eine Normentrias, bestehend aus Telekommunikationsgesetz (TKG), Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Als bedeutsam erweist sich die Möglichkeit der weltumspannenden Kommunikation im Cyberspace. Deshalb ist eine Betrachtung des europäischen und internationalen Rechts unablässlich. Im Folgenden werden die deutschen Normen, relevante Richtlinien der Europäischen Union sowie Organisationen und Verträge auf internationaler Ebene von Frau Schulze vorgestellt.
Um einen kleinen Einblick in rechtlichen Irrwege des Internets zu geben, wird Frau Schütz im Kapitel vier neben den Aspekten des Urheberrechts auch auf das Strafrecht hinsichtlich des Internets eingehen. Anschließend wird sie Bezug auf einige rechtslegitime Regeln zur Erstellung einer Homepage nehmen. Im darauffolgenden Fazit wird ein gemeinsamer Ausblick hinsichtlich der Weiterentwicklung des Internetrechts gegeben.